
SO FUNKTIONIERT'S
Der Kauf einer Immobilie bei uns ist einfach und unkompliziert!
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Eine Besichtigung der Wunsch-Immobilie wird vereinbart.
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Entspricht die Immobilie Ihren Vorstellungen, folgt die Erstellung des Kaufangebots, welches bei Einigung vom Verkäufer gegengezeichnet wird.
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Ein Anwalt oder Notar wird von Ihnen zur Erstellung des Kaufvertrages beauftragt. Wir empfehlen Ihnen gerne einen unserer kompetenten Partner.
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Der Entwurf des Kaufvertrages wird zur Durchsicht an beide Parteien, Käufer und Verkäufer, übermittelt.
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Gemeinsamer Termin von Käufer und Verkäufer zum Unterschreiben des Kaufvertrages beim Anwalt/Notar.
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Der Anwalt/Notar macht die Anzeige beim Finanzamt für 3,5 % Grunderwerbsteuer und 1, 1 % Eintragungsgebühr vom Kaufpreis, die Vorschreibung kommt dann direkt vom Finanzamt zu Ihnen, dem Käufer.
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Der Anwalt/Notar stellt den Antrag zur Eintragung von Ihnen als neuer Besitzer/neue Besitzer ins Grundbuch (ein evtl. altes Pfandrecht wird gelöscht und bei Bedarf das neue Pfandrecht der Bank eingetragen)
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Zum Schluss stellt der Anwalt/Notar eine Rechnung über die Erstellung des Kaufvertrages inkl. der Barauslagen, diese beinhalten die Archivierung der Urkunden und kleinere Pauschalbeträge der Behörden, insbesondere des Grundbuchgerichtes.
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Je nach Auslastung der Gerichte und Entscheidungsphase der Parteien dauert der ganze Vorgang zwischen ein bis vier Wochen
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Jetzt fehlt nur noch die Übergabe der Immobilie, die von uns mit einem Übergabeprotokoll dokumentiert wird.
